Motte Vittinghoff

Das Wort ‚Motte‘ bezeichnet einen „Burgentyp“ des Hochmittelalters. Es ist von dem französischen Terminus château à motte abgeleitet, eine „Burganlage auf künstlich aufgeworfenen Erdhügeln“.

Beim „Haus Vittinghoff“ nehmen wir an, dass auf dem höheren Hügel das Haupthaus stand, auf dem anderen standen die Wirtschaftsgebäude. Sie waren in der Regel aus Holz errichtet, von Palisaden geschützt und von einem Wassergraben umgeben. Im Laufe der Jahrhunderte dürften sich die Höhe des Hügels wie auch die Breite und Tiefe der Gräben verändert haben.

Die Zeichnung soll veranschaulichen, wie das „Haus Vittinghoff“ ausgesehen haben könnte.

Der ursprüngliche Eigentümer des Baugrundes ist unbekannt. Anzunehmen ist, dass ein Henricus de Vittinchove seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts diese Anlage als Lehnsnehmer des Dietrich I. von Isenberg-Limburg (ca.1215-1301) bewohnte. Der Lehnsherr war seit 1242 Vogt des Frauenstiftes Rellinghausen. Die mit der Vogtei zusammenhängenden Güter und Rechte sollte Henricus de Vittingchove von seinem Herrensitz aus in dessen Auftrag verwalten.

Die Vittinghoffs bewohnten das Anwesen, das allmählich nach ihnen benannt wurde, mit einer Unterbrechung im 14. Jahrhundert bis zum Jahre 1452. In diesem Jahr erwarb Johann von Vittinghoff von seinem Schwager Dietrich von der Leithen das „Haus auf dem Berge“ (das spätere Schloss Schellenberg) und verlegte seinen Wohnsitz dorthin. Mit der Verlegung des Wohnsitzes veräußerte Johann von Vittinghoff seine Rechte an „Haus Vittinghoff“. Der Eigentümer des Anwesens, Johann von Limburg-Broich, verkaufte im Jahr 1501 das gesamte Gut dem Rellinghauser Frauenstift, welches zu dessen Verwaltung ein ‚Vitinghof-Amt’ einrichtete. Anscheinend hatte das „Haus Vittinghoff“ selbst für das Stift Rellinghausen keinen Wert und war so dem Verfall preisgegeben.

Mit der Auflösung des Stiftes im Jahr 1803 kamen die Ländereien an den preußischen Staat. Als dieser um 1830 zahlreiche Güter veräußerte, erinnerte sich Freiherr Maximilian v. Vittinghoff gen. Schell des Ursitzes seiner Familie und kaufte das Grundstück. Zugleich verfügte er, dass dieser Platz nie verkauft oder bebaut werden darf. Das umliegende Gelände blieb Bauernland, bis es in den 1970er Jahren von Einrichtungen der Waldorfschule bebaut wurde.

Seit dem 2. Oktober 1997 ist die Anlage der „Motte“ als Bodendenkmal Nr. 23 der Stadt Essen gelistet und wird damit auch dem Anliegen des Freiherrn Maximilian von Vittinghoff gerecht.